Seit 2012 setzen wir uns für die Rechte von Rentnern ein, die durch fehlerhafte Bescheide benachteiligt wurden.
Die Idee zu unserem Beratungsangebot entstand aus einer persönlichen Erfahrung. Ein Familienmitglied erhielt einen Pensionsbescheid, der deutlich unter den Erwartungen lag. Die Suche nach Unterstützung gestaltete sich schwierig – viele Anwaltskanzleien sahen das Thema als zu spezialisiert oder finanziell unattraktiv an.
Nach monatelanger Recherche und Eigenarbeit stellte sich heraus, dass tatsächlich ein Fehler vorlag. Die Korrektur führte zu einer erheblichen Nachzahlung und einer dauerhaften monatlichen Erhöhung.
Diese Erfahrung zeigte uns, wie viele Menschen in ähnlichen Situationen sind und keine kompetente Hilfe finden. Daraus entstand die Motivation, eine Anlaufstelle zu schaffen, die sich ausschließlich diesem Thema widmet.
Wir sind ein kleines, spezialisiertes Team aus Juristen und Sozialversicherungsexperten. Jedes Mitglied bringt langjährige Erfahrung im österreichischen Pensionsrecht mit.
Rechtsberaterin für Sozialversicherungsrecht
Über 15 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Rentnern vor Behörden und Gerichten. Spezialistin für grenzüberschreitende Pensionsansprüche.
Experte für Pensionsberechnungen
Ehemaliger Mitarbeiter der Pensionsversicherungsanstalt. Kennt die internen Berechnungssysteme und identifiziert Fehlerquellen präzise.
Fallmanagement und Mandantenbetreuung
Koordiniert alle laufenden Verfahren und ist erste Ansprechpartnerin für unsere Mandanten. Sorgt für transparente Kommunikation in jedem Verfahrensschritt.
Wir arbeiten ausschließlich erfolgsorientiert. Das bedeutet: Bevor wir einen Fall annehmen, prüfen wir genau, ob realistische Erfolgsaussichten bestehen.
Wir versprechen keine unrealistischen Ergebnisse. Stattdessen legen wir offen dar, welche Schritte möglich sind und mit welchen Chancen diese verbunden sind.
Transparenz bedeutet für uns auch, dass Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Verfahrens einsehen können. Wir informieren Sie proaktiv über jeden Fortschritt und jeden Rücklauf von Behörden.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und bringen Sie Ihre Unterlagen mit.
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